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Whistleblower : Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen mangelnden Schutzes

KurzmeldungenMagazin
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Die Europäische Kommission verklagt Deutschland und sieben weitere Staaten vor dem Gerichtshof im Zusammenhang mit der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden. Die betroffenen Mitgliedstaaten haben diese Richtlinie nicht vollständig umgesetzt und die Umsetzungsmaßnahmen nicht mitgeteilt. Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, Hinweisgebern geeignete Kanäle zur Verfügung zu stellen, über die sie vertraulich Verstöße gegen EU-Vorschriften melden können (unabhängig davon, ob die Whistleblower in Behörden oder in Unternehmen tätig sind).

Neben Deutschland verklagt die EU-Kommission auch Tschechien, Estland, Spanien, Italien, Luxemburg, Ungarn und Polen. Die Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (Richtlinie (EU) 2019/1937) soll einen zuverlässigen Schutz vor Repressalien gegen Whistleblower etablieren. Der Hinweisgeberschutz muss sowohl intern (innerhalb einer Organisation) als auch extern (Meldung an die zuständige Behörde) gewährleistet sein. Die Mitgliedstaaten waren verpflichtet, bis zum 17.12.2021 die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um den Bestimmungen der Richtlinie nachzukommen.

Vertragsverletzungsverfahren
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