Banner Online Kompaktkurse für fundiertes Wissen zu neuesten Gesesetzesänderungen und Abrechnungskriterien
Abo

Berufsvalidierung wird einfacher

Das Leben geht nicht immer den geraden Weg – auch nicht im Beruf. Bisher war es äußerst schwierig, berufliche Qualifikationen, die außerhalb des klassischen Aus- und Fortbildungssystems erworben wurden, anerkannt zu bekommen und nachweisbar zu machen.

AllgemeinAusbildung
Lesezeit 1 Min.

Das Leben geht nicht immer den geraden Weg – auch nicht im Beruf. Bisher war es äußerst schwierig, berufliche Qualifikationen, die außerhalb des klassischen Aus- und Fortbildungssystems erworben wurden, anerkannt zu bekommen und nachweisbar zu machen. Das soll sich jetzt ändern. Mit dem Gesetz sollen Kompetenzen, Fähigkeiten und Erfahrungen, die auch ohne vorherige Ausbildung im Berufsleben gesammelt wurden, formal festgestellt und bescheinigt werden. Ziel dieser Validierung ist es, Kompetenzen sichtbar und verwertbar zu machen und berufliche Lebensläufe zu honorieren. Betroffene Personengruppen sollen so die Möglichkeit erhalten, im bestehenden System der beruflichen Bildung Anschluss zu finden.

Die Validierung setzt voraus, dass Berufserfahrungen über einen Zeitraum gesammelt wurden, der dem Eineinhalbfachen der Ausbildungszeit im jeweiligen Beruf entspricht. Teilnehmer am Validierungsverfahren müssen mindestens 25 Jahre alt sein. Die Altersgrenze wurde eingeführt, weil es Befürchtungen gab, dass eine Berufsvalidierung ohne Altersgrenze junge Menschen animieren könnte, statt einer dualen Ausbildung den Weg einer Berufsvalidierung zu wählen, was zu Lasten der betrieblichen Ausbildung gegangen wäre.

Des Weiteren soll mit dem Gesetz die Digitalisierung der beruflichen Bildung vorangetrieben werden, indem konsequent digitale Dokumente und medienbruchfreie digitale Abläufe in der Verwaltung ermöglicht werden. Das neue Gesetz ist zum überwiegenden Teil am 01.08.2024 in Kraft getreten.

Diesen Beitrag teilen: