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Arbeitsschutz : Deutschland hat EU-Richtlinie zur Krebsgefahr nicht fristgerecht umgesetzt

Deutschland und elf weitere EU-Mitgliedstaaten haben die Richtlinie zum Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vor Gefährdung durch Karzinogene, Mutagene oder reproduktionstoxische Stoffe bei der Arbeit nicht wie gefordert bis Anfang April 2024 in nationales Recht umgesetzt. Deshalb hat die EU-Kommission gegen diese Mitgliedstaaten Vertragsverletzungsverfahren eröffnet. Deutschland hat nun zwei Monate Zeit, um auf die Aufforderungsschreiben zu antworten und die Richtlinien vollständig umzusetzen.

AllgemeinArbeitsschutz
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Deutschland und elf weitere EU-Mitgliedstaaten haben die Richtlinie zum Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vor Gefährdung durch Karzinogene, Mutagene oder reproduktionstoxische Stoffe bei der Arbeit nicht wie gefordert bis Anfang April 2024 in nationales Recht umgesetzt. Deshalb hat die EU-Kommission gegen diese Mitgliedstaaten Vertragsverletzungsverfahren eröffnet. Deutschland hat nun zwei Monate Zeit, um auf die Aufforderungsschreiben zu antworten und die Richtlinien vollständig umzusetzen.

Im März 2022 nahmen das Europäische Parlament und der Rat die Richtlinie (EU) 2022/431 an, mit der der Anwendungsbereich der Richtlinie über Karzinogene und Mutagene auf reproduktionstoxische Stoffe ausgeweitet wurde sowie Arbeitsplatzgrenzwerte für Acrylnitril und Nickelverbindungen festgelegt und für Benzol gesenkt wurden. Jedes Jahr sterben rund 80.000 Menschen in der EU, weil sie solchen Stoffen am Arbeitsplatz ausgesetzt sind.

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