Berufe : Neue Ausbildungsordnung für Fluggerätelektroniker/ -innen und Fluggerätmechaniker/-innen
Hintergrund für die Anpassung von Ausbildungsordnungen sind häufig Veränderungen der betrieblichen Anforderungen an die Ausbildung oder neue technische Entwicklungen. Im Falle der Fluggerätelektroniker/-innen und Fluggerätmechaniker/-innen liegt der Grund in einer EU-Verordnung.
Hintergrund für die Anpassung von Ausbildungsordnungen sind häufig Veränderungen der betrieblichen Anforderungen an die Ausbildung oder neue technische Entwicklungen. Im Falle der Fluggerätelektroniker/-innen und Fluggerätmechaniker/-innen liegt der Grund in einer EU-Verordnung. Teil ihrer Ausbildung sind alle Inhalte, die für eine Lizenz für luftfahrttechnisches Personal zur Freigabe von Luftfahrzeugen gemäß Teil-66 der gültigen EU-Verordnung (EU) Nr. 1321/2014 relevant sind.
Dies soll auch in Zukunft so bleiben, und die in Deutschland ausgebildeten Fluggerätelektroniker/innen und Fluggerätmechaniker/-innen sollen keine gesonderten Prüfungen für den Erhalt einer sogenannten CAT-A-Lizenz ablegen müssen. Daher wurden die Ausbildungsordnungen an die veränderten EU-Anforderungen angepasst (Durchführungsverordnung (EU) 2023/989). Die neue Ausbildungsordnung gilt ab 01.08.2024.
Fluggerätelektroniker/-innen und Fluggerätmechaniker/-innen arbeiten in Unternehmen der Luft- und Raumfahrtindustrie, bei Fluggesellschaften, in Herstellungs- und Instandhaltungsbetrieben, bei der Bundeswehr und in Flugschulen. Die Änderungen der Ausbildungsordnungen und die darauf abgestimmten, von der Kultusministerkonferenz (KMK) für den schulischen Teil der dualen Ausbildung modifizierten Rahmenlehrpläne aktualisieren die bestehenden Regelungen aus dem Jahr 2013.
