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Kurz und knapp

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Datenschutz: Videoüberwachung am Arbeitsplatz

Bundesarbeitsgericht (BAG), Urteil vom 29.06.2023 – 2 AZR 296/22

In Kündigungsstreitigkeiten stellt sich oft die Frage, ob der Arbeitgeber die Kenntnis von den kündigungsrelevanten Pflichtverletzungen auf legalem Weg erworben hat und welche Folgen es hätte, wenn dem nicht so wäre. Mit der Annahme von Beweisverwertungsverboten ist das BAG zurückhaltend. Dies bestätigt auch die jüngst hierzu ergangene Entscheidung des BAG. Weitergehende Informationen finden Sie in der Juli-Ausgabe des Newsletters Entgeltabrechnung.

Massenentlassungsanzeige i.S.d. § 17 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) dient nicht dem Individual­ schutz der Arbeitnehmer

Europäischer Gerichtshof (EuGH), Urteil vom 13.07.2023 – Rs. C-134/22, Pressemitteilung vom 13.07.2023

Der EuGH entschied zu einer Spezialfrage des Massenentlassungsrechts und stellte dabei fest, dass die Zuleitungspflicht des Informationsschreibens an die Agentur für Arbeit keinen Individualschutz für Arbeitnehmer gewährt.

Fehler des Arbeitgebers bei der Anzeige einer Massenentlassung können nach deutschem Recht zur Unwirksamkeit der Kündigung führen. Das steht zwar so nicht im Gesetz, entspricht aber jahrelanger Rechtsprechung des BAG. Ausschlaggebend für die Annahme der Unwirksamkeit der Kündigung war hiernach, ob gegen eine den Arbeitnehmer individuell schützende Pflicht verstoßen wurde. Weitergehende Informationen finden Sie in der Juli-Ausgabe des Newsletters Entgeltabrechnung.

GmbH-Geschäftsführer haften nicht persönlich für Mindestlohn

Bundesarbeitsgericht (BAG), Urteil vom 30.03.2023 – 8 AZR 120/22

Geschäftsführer einer GmbH haften ihren Arbeitnehmern gegenüber nicht auf Schadensersatz, wenn die Gesellschaft diesen nicht den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn zahlt. Ein technischer Zeichner nahm zwei Geschäftsführer einer zahlungsunfähigen GmbH persönlich auf Schadensersatz in Höhe des Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) in Anspruch. Er hatte im Juni 2017 für 176 Arbeitsstunden keinen Lohn erhalten. Im November desselben Jahres wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GmbH eröffnet. Dennoch wurde ein Schadensersatzanspruch gegen die Geschäftsführer verneint.

Keine Erschütterung des Anscheins­beweises einer nur für die Dauer der Kündigungsfrist ärztlich bescheinig­ten Arbeitsunfähigkeit des Arbeit­nehmers im Falle der Kündigung durch den Arbeitgeber

Landesarbeitsgericht (LAG) Niedersachsen, Urteil vom 08.03.2023 – 8 Sa 859/22, Pressemitteilung vom 04.07.2023

Das LAG Niedersachsen hat entschieden, dass der Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auch dadurch erschüttert werden kann, dass der Arbeitnehmer sich im Falle des Erhalts einer arbeitgeberseitigen Kündigung unmittelbar zeitlich nachfolgend  – „postwendend“ – krankmeldet bzw. eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einreicht. Dies gelte insbesondere dann, wenn lückenlos der gesamte Zeitraum der Kündigungsfrist  – auch durch mehrere Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen – abgedeckt werde.

Keine stichtagsbezogene Ermittlung der Betriebsgröße im Rahmen der Schwellenwerte des § 17 Abs. 1 Satz 1 KSchG

Bundesarbeitsgericht (BAG), Beschluss vom 11.05.2023 – 6 AZR 157/22 (A)

Die für die Schwellenwerte des § 17 Abs. 1 Satz 1 KSchG maßgebliche Betriebsgröße ist nicht stichtagsbezogen zu ermitteln. Maßgeblich ist vielmehr diejenige Personalstärke, die bei regelmäßigem Geschäftsgang für den Betrieb kennzeichnend ist.

 

Dr. Michaela Felisiak, Rechtsanwältin, Eversheds Sutherland (Germany) Rechtsanwälte

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