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Aufbewahrungsfristen : Diese Unterlagen können Sie ab dem 01.01.2023 entsorgen

FokusJahreswechsel
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Die nachfolgende Auflistung zeigt, welche Unterlagen aus dem Personal- und Abrechnungsbereich jetzt vernichtet werden können. Die Aufbewahrungspflicht kann ausnahmsweise länger oder kürzer sein, z. B. dann, wenn in anderen Steuergesetzen kürzere Aufbewahrungsfristen vorgesehen sind (z. B. sechs Jahre für Lohnkonten nach § 41 EStG). Maßgebend ist stets die Funktion, nicht die Bezeichnung der Unterlage. Von der Aufbewahrungsfrist zu unterscheiden ist die Frage der Verjährung eines Anspruchs.

Das Bild zeigt eine Tabelle, bei der es sich anscheinend um einen Dokumentenaufbewahrungsplan handelt. Darin sind verschiedene Dokumenttypen mit den entsprechenden Beschreibungen und dem jeweiligen Jahr aufgeführt. Die Einträge sind in deutscher Sprache aufgelistet und geben Kategorien wie Rechnungen, Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Buchhaltungsunterlagen, Kontoauszüge und andere Verwaltungsdokumente mit festgelegten Aufbewahrungsfristen an.

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