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Lohnabrechnung : Das sollte eine Software mitbringen

Kurzarbeitergeld, Energiepreispauschale, Inflations- und Corona-Prämie: Seit 2020 dreht sich das Paragrafen-Karussell in Rekordgeschwindigkeit – vor allem für Lohnbuchhalter. Ständig bringt der Gesetzgeber Änderungen auf den Weg, die der Entgeltabrechner umgehend berücksichtigen muss. Wichtiger Partner an seiner Seite: sein Software-Hersteller. Ist das Abrechnungsprogramm auf dem neuesten Stand, bleibt zwar das Paragrafen-Labyrinth ein Dickicht, die Abrechnung selbst wird dann aber fast zum Kinderspiel.

Lesezeit 4 Min.

Unternehmen verdienen mit der Entgeltabrechnung keinen Cent – dennoch ist sie im All­tag der Schlüssel dazu, dass jeder Mit­arbeiter bekommt, was er verdient. Die Lohnabrechnung fehlerfrei und effizient zu erledigen, ist sowohl im Sinne der Produktivität als auch der Rechtssicherheit das Ziel eines jeden Unternehmens. Damit das gelingt, sollten Arbeitgeber bei der Wahl der richtigen Software einige Punkte be­achten.

Punkt 1: Gesetzliche Updates

Der Wissensschatz des Engeltabrech­ners kann noch so groß sein: Ist die Software gesetzlich nicht up to date, wird der Lohnbuchhalter den Anfor­derungen des Fiskus nicht gerecht. Deswegen ist es wichtig, dass der Software-Hersteller Änderungen im Programm schnell umsetzt. Größere Software-Häuser wie Agenda imple­mentieren diese in der Regel umge­hend. Außerdem führen sie in ihrem Programm Schritt für Schritt durch die Abrechnung. So ermittelt die Software Abzüge, Zuschläge, Abgaben sowie Beiträge zur Altersvorsorge, geldwerte Vorteile und andere Leistungen auto­matisch.

Punkt 2: Rechtssicher abrechnen

Gesetzliche Updates sind das eine. Damit der Lohnbuchhalter auf der sicheren Seite agiert, muss das Programm weitere Bausteine mit­bringen, zum Beispiel eine Mindest­lohn-Kontrolle. Clevere Assistenten und Plausibilitätsprüfungen wie die Mindestlohn-Kontrolle machen den Entgeltabrechner sofort auf Unstim­migkeiten aufmerksam. Praktisch ist das vor allem, wenn Unternehmen es mit komplexeren Abrechnungsfällen zu tun haben – wie das oft im Bauge­werbe der Fall ist.

Punkt 3: Spezialfälle leicht abwickeln

Apropos komplexe Abrechnungsfälle: Die zunehmenden Anforderungen der Sozialversicherung und des Gesetzge­bers machen die Personalabrechnung, wie einleitend beschrieben, immer anspruchsvoller. Dementsprechend wichtig ist es, dass Entgeltabrechner mit einer Software arbeiten, die den Spezialfällen in ihrem Unternehmen gerecht wird – sei es bei der Berech­nung des Mutterschaftsgeldes, bei der Abrechnung von Pflegeberufen, beim Zahlstellen-Meldeverfahren oder beim Baulohn. Hier sollten Unternehmen vorab prüfen: Welche Spezialfälle gibt es in ihrer jeweiligen Branche und welcher Anbieter deckt diese mit sei­nem Programm maximal smart ab?

Punkt 4: Abläufe digitalisieren

Software bietet die einmalige Chance, ganze Prozesse zu digitalisieren. Der Vorteil: Unternehmen machen sich unabhängig vom Papier und sparen durch effizientere Workflows jede Menge Zeit. Lohn- und Gehaltsdoku­mente stellen Betriebe beispielsweise mit dem richtigen Software-Anbieter bequem online zum Download bereit. Die Mitarbeiter holen sich ihre Ab­rechnungen über einen individuellen Login eigenständig im Cloud-Portal ab. Dieses fungiert zugleich als eine Art digitales Archiv: Die Unterlagen sind dort über einen längeren Zeitraum ge­speichert, so hat der Angestellte ei­genständig immer Zugriff auf seine Unterlagen, und das völlig zeit- und ortsunabhängig.

Punkt 5: Abrechnen ohne Medienbruch

Verfügt die Software über ein integ­riertes Melde- und Bescheinigungswe­sen, rechnen Payroll-Experten ohne Medienbruch ab. Konkret bedeutet das: Sie kommunizieren mit Behörden und Sozialversicherung direkt im Sys­tem. Wie praktisch das ist, zeigt das Beispiel der A1-Bescheinigung. Bean­tragt der Entgeltabrechner diese über das staatliche Tool sv.net, muss er alle dafür notwendigen Formulare ma­nuell ausfüllen. Die Daten stammen dabei aus verschiedenen Quellen – beispielsweise dem Lohnprogramm und der Personalakte.

Der Lohnbuchhalter muss diese müh­sam zusammensuchen und dann per Hand eintippen. Das kostet Zeit und ist fehleranfällig. Mit einem integrier­ten Melde- und Bescheinigungswesen übermittelt der Personalabrechner die Formulare über Schnittstellen zu den verschiedenen Rechenzentren der So­zialversicherungen, Krankenkassen, der Rentenversicherung und der Ar­beitsagentur direkt aus der Software heraus. Die benötigten Daten liegen in der Software zum Teil bereits vor und das System befüllt die entsprechen­den Felder automatisch. Die Rückmel­dungen der Sozialkassen erhält der Anwender ebenfalls direkt im Pro­gramm. Er muss sich nicht jedes Mal in einem externen Tool einloggen und dieses hinsichtlich empfangener Mel­dungen überprüfen.

Punkt 6: Sofort loslegen

Wer als Entgeltabrechner sofort los­legen möchte, sollte bei der Wahl des Programms darauf achten, dass es sich um eine Standard-Software han­delt. Diese kann er umgehend – ohne aufwendiges Customizing – installie­ren. Das Programm sollte über vor­installierte Stammdaten wie die von Finanzämtern und Krankenkassen verfügen. Außerdem sollte die Soft­ware genügend Lohnarten beinhalten, die der Anbieter noch dazu regelmäßig und automatisch aktualisiert.

Fazit: Komplexe Sachverhalte müssen nicht kompliziert sein

Langweilig wurde es Personalab­rechnern in den vergangenen zwei Jahren nicht. Die zahlreichen Coro­na-bedingten gesetzlichen Ände­rungen sorgten bei Lohnbuchhaltern zunächst für viele Fragezeichen. Wie rechne ich einen Mitarbeiter in Qua­rantäne ab? Gibt es für die Energie­preispauschale eine eigene Lohnart? Wie gehe ich mit Kurzarbeit um? Mit dem richtigen Software-Anbieter finden Entgeltabrechner auf all diese Sachverhalte schnell eine Antwort. Denn wie im echten Leben gilt auch bei der Software-Wahl: Wer den richtigen Partner an seiner Seite hat, meistert auch Krisen souverän. Verfügt ein Programm über die beschriebenen sechs Punkte, sollte einer gelungenen Partnerschaft nichts im Wege stehen.

Josef Hofstetter, Leiter Vertrieb Neukun­den bei Agenda

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