Digitale Barrierefreiheit : Demokratisierung der Personalarbeit
Der Begriff „Barrierefreiheit“ wird gern mit behindertengerechten Räumlichkeiten oder stufenfreien Zugängen zu öffentlichen Verkehrsmitteln assoziiert. Doch spielt dieses Thema auch in der digitalen Welt eine große Rolle, vor allem mit Blick auf personalwirtschaftliche Webanwendungen. Wie sehen barrierefreie HR-Lösungen aus?
Das Internet bietet immense Möglichkeiten, doch leider nicht gleichermaßen für alle. Menschen mit Behinderungen können die digitalen Angebote oftmals nur eingeschränkt oder gar nicht nutzen. Inzwischen werden immer mehr Anwendungen barrierefrei gestaltet, um allen Nutzer:innen einen uneingeschränkten Zugang zu gewähren. Dazu gehören wachsend auch Applikationen für das Personalmanagement, vor allem im öffentlichen Dienst. Die HR-Softwareersteller in diesem Bereich sind also besonders gefordert.
Zugang für alle
Die digitale Barrierefreiheit ist nicht auf körperliche Einschränkungen wie Blindheit oder Schwerhörigkeit beschränkt, auch kognitive, kulturelle oder sprachliche Faktoren sind von Bedeutung. Webseiten, Inhalte und Anwendungen sollten deshalb so gestaltet sein, dass eine gleichberechtigte Nutzung durch alle Menschen möglich ist. Dies gilt ebenfalls für die Personalwirtschaft, in welcher die unterschiedlichsten Menschen ihre Arbeit zu großen Teilen mit fachlichen Anwendungen am Computer verbringen.
Barrierefreies Webdesign
Es gibt zahlreiche technische Möglichkeiten, digitale Barrieren abzubauen. Zu den wichtigsten gehören Anpassungen von Kontrasten und Farben, die flexible Größenwahl von Texten, alternative Navigationsmöglichkeiten für Maus oder Tastatur (z. B. Sprachbefehle) und eine anwenderfreundliche Gestaltung der Seiten. Ferner sollte es für Audio- und Videoformate unterstützende Instrumente wie Untertitel oder Gebärdensprache geben.
Standards, Normen und Gesetze
Hier sind zunächst die „Web Content Accessibility Guidelines“ (oder kurz WCAG) zu nennen, die aktuell in der Version 2.1 mehr als 90 Prüfkriterien aufweisen. Diese Richtlinien fußen auf den Prinzipien Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit. Sie sind Grundlage für gesetzliche Vorgaben in vielen Ländern. Die europäischen Normen (EN 301 549) basieren ebenfalls darauf. In Deutschland berufen sich das Behindertengleichstellungsgesetz und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung auf die WCAG.