Banner Online Kompaktkurse für fundiertes Wissen zu neuesten Gesesetzesänderungen und Abrechnungskriterien
Abo

Digitale Barrierefreiheit : Demokratisierung der Personalarbeit

Der Begriff „Barrierefreiheit“ wird gern mit behindertengerechten Räumlichkeiten oder stufenfreien Zugängen zu öffentlichen Verkehrsmitteln assoziiert. Doch spielt dieses Thema auch in der digitalen Welt eine große Rolle, vor allem mit Blick auf personalwirtschaftliche Webanwendungen. Wie sehen barrierefreie HR-Lösungen aus?

Management
Lesezeit 1 Min.

Das Internet bietet immense Möglichkeiten, doch leider nicht gleichermaßen für alle. Menschen mit Behinderungen kön­nen die digitalen Angebote oftmals nur eingeschränkt oder gar nicht nut­zen. Inzwischen werden immer mehr Anwendungen barrierefrei gestaltet, um allen Nutzer:innen einen unein­geschränkten Zugang zu gewähren. Dazu gehören wachsend auch Applika­tionen für das Personalmanagement, vor allem im öffentlichen Dienst. Die HR-Softwareersteller in diesem Be­reich sind also besonders gefordert.

Zugang für alle

Die digitale Barrierefreiheit ist nicht auf körperliche Einschränkungen wie Blindheit oder Schwerhörigkeit be­schränkt, auch kognitive, kulturelle oder sprachliche Faktoren sind von Bedeutung. Webseiten, Inhalte und Anwendungen sollten deshalb so ge­staltet sein, dass eine gleichberechtigte Nutzung durch alle Menschen möglich ist. Dies gilt ebenfalls für die Perso­nalwirtschaft, in welcher die unter­schiedlichsten Menschen ihre Arbeit zu großen Teilen mit fachlichen An­wendungen am Computer verbringen.

Barrierefreies Webdesign

Es gibt zahlreiche technische Möglich­keiten, digitale Barrieren abzubauen. Zu den wichtigsten gehören Anpas­sungen von Kontrasten und Farben, die flexible Größenwahl von Texten, alternative Navigationsmöglichkeiten für Maus oder Tastatur (z. B. Sprachbe­fehle) und eine anwenderfreundliche Gestaltung der Seiten. Ferner sollte es für Audio- und Videoformate unter­stützende Instrumente wie Untertitel oder Gebärdensprache geben.

Standards, Normen und Gesetze

Hier sind zunächst die „Web Content Accessibility Guidelines“ (oder kurz WCAG) zu nennen, die aktuell in der Version 2.1 mehr als 90 Prüfkriterien aufweisen. Diese Richtlinien fußen auf den Prinzipien Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit. Sie sind Grundlage für ge­setzliche Vorgaben in vielen Ländern. Die europäischen Normen (EN 301 549) basieren ebenfalls darauf. In Deutsch­land berufen sich das Behinder­tengleichstellungsgesetz und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung auf die WCAG.

Digitale Barrierefreiheit-min
Digitale Barrierefreiheit-min

Diesen Beitrag teilen: