Serie – Teil 3 – Vorbeugung und richtiger Umgang : Mobbing im Unternehmen
Mobbing ist … … kein Kavaliersdelikt, … schädlich für Mensch und Unternehmen, … eine Straftat.
Und: Mobbing ist Chefsache! Leider oft genug im falsch verstandenen Sinne, nämlich wenn die Führungskraft der Mobber ist oder zumindest Beteiligter. An wen sollen sich Betroffene denn wenden, wenn nicht an ihren Vorgesetzten? Aber wenn der selbst involviert ist?
Vorbeugen ist besser als heilen
Bei Mobbing gibt es nur eine Ansage: Null Toleranz. Das muss jedem Mitarbeiter (und jeder Führungskraft!) klar sein und immer wieder kommuniziert werden. Die Strategien gegen Mobbing können vielfältig sein. Sinnvoll ist – wenn es einen Betriebsrat gibt – eine entsprechende Betriebsvereinbarung. Darin sollte neben der grundsätzlichen Aussage gegen Mobbing ein Prozedere vereinbart werden, wie mit auftretenden Fällen umgegangen wird.
Dazu gehört ein namentlich benannter, konkreter Ansprechpartner – die Auswahl sollte unbedingt mit dem Betriebsrat einvernehmlich getroffen werden. Denn wichtigste Voraussetzung für eine erfolgreiche Arbeit ist das Vertrauen der Mitarbeiter. Natürlich fungiert in jedem Fall auch der Betriebsrat als Ansprechpartner.
Wichtig: Eine einmalige „Ansage“ reicht nicht aus, denn sie wird schnell wieder vergessen. Deshalb muss das Thema immer mal wieder auf die Tagesordnung. Das kann beispielsweise im Rahmen von Betriebsversammlungen geschehen, bei denen der Betriebsrat oder der Mobbingbeauftragte von ihrer Arbeit in diesem Bereich berichten und immer wieder die Anlaufstellen aufzeigen. Die Aussage der Unternehmensleitung, dass Mobbing im Unternehmen nicht geduldet wird und arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich zieht, sollte den Ernst des Themas und den Umgang damit im Unternehmen verdeutlichen.
Bei allen Formalien: Die beste Vorbeugung gegen Mobbing sind zufriedene Mitarbeiter. Wer zufrieden ist und Spaß an seiner Arbeit hat, hat keinen Grund zu mobben. Dann lassen sich auch unvermeidbare Konflikte auf vernünftigem Wege lösen.
Die Gewerkschaften sprechen in diesem Zusammenhang von „Guter Arbeit“.
Wie sollte man mit Mobbingfällen umgehen?
Aber wenn es dennoch passiert? Wie sollten Unternehmen reagieren? Klare Antwort: hart und kompromisslos. Für Mobbing gibt es keine Rechtfertigung. Arbeitsrechtliche Maßnahmen können – je nach Schwere des Falles – eine Abmahnung, eine Versetzung oder die Kündigung des Täters sein.
In der Praxis läuft es leider oft andersherum. Besonders dann, wenn es keine klaren Regelungen und Ansprechpartner im Unternehmen gibt. Denn in diesen Fällen werden die Fälle entweder gar nicht bekannt oder erst zu spät. Das Opfer ist dann bereits in einer schlechten Lage: Durch die psychische Beeinträchtigung oder aufgrund von Manipulationen, die zu Fehlern und Schäden führen, bekommen oft die Opfer eine Abmahnung wegen Schlechtleistung, häufigem Fehlen oder auftretenden Fehlern. Dann werden diese versetzt oder entlassen – die Täter haben ihr Ziel erreicht.
Deshalb ist schnelles Handeln das Gebot der Stunde – und ein niederschwelliges Hilfsangebot, dass die Opfer frühzeitig nutzen (können). Auch die Sensibilität der Führungskräfte spielt eine große Rolle. Plötzliche Verhaltensveränderungen von Mitarbeitern sollten von den Vorgesetzten ernst genommen und die Gründe hinterfragt werden – natürlich auch, wenn es mit Mobbing möglicherweise gar nichts zu tun hat.
Je früher der Vorgesetzte – oder ein anderer, dafür besonders qualifizierter Moderator – eingreift und die Parteien an einen Tisch bringt, desto leichter lassen sich Mobbingfälle eingrenzen und auflösen. Laufen die Attacken aber über einen längeren Zeitraum, sind die angerichteten Schäden bereits erheblich und eine Verständigung der Kontrahenten ist kaum noch möglich.
Das Problem bei arbeitsrechtlichen Maßnahmen ist oft die Beweislage. Daher ist es wichtig, dass die Betroffenen eine Art Mobbing-Tagebuch führen, in dem die Vorfälle minutiös aufgelistet und Zeugen benannt werden.
Cybermobbing
Außerhalb der Unternehmen ist Cybermobbing, also Mobbing mithilfe von sozialen Netzwerken und elektronischen Medien, leider weit verbreitet. Nicht nur bei Jugendlichen, sondern auch bei Politikern oder anderen, in der Öffentlichkeit stehenden Menschen. Wir lesen täglich in der Zeitung darüber.
In den Unternehmen ist Cybermobbing bisher noch nicht so stark verbreitet. Der wahrscheinliche Grund: Während die Täter in der Öffentlichkeit von einer sicheren Anonymität ausgehen (Was nicht wirklich zutrifft!), liegt auf der Hand, dass innerhalb eines Unternehmensnetzwerkes die Verursacher einer Hass-E-Mail oder anderer Attacken schnell identifiziert werden können. Auch außerhalb des Unternehmens ist wirkliche Anonymität die Ausnahme. Sie kann – von entsprechend ausgebildeten Personen – über verschiedene Verschlüsselungsmethoden, die Nutzung ausländischer Server oder über das Darknet erreicht werden. Der „Otto-Normal-User“ kann hingegen mit verhältnismäßig geringem Aufwand identifiziert werden. Hier liegt das Problem eher in den fehlenden Kapazitäten bei Polizei und Staatsanwaltschaft.
Eine besondere (nicht ganz neue) Form von Cybermobbing im Unternehmen ist die Nutzung eines nicht gesperrten PCs eines unliebsamen Kollegen. So gab es beispielsweise E-Mails mit eindeutig erotischem oder pornografischem Inhalt eines Mitarbeiters an eine Vorständin des Unternehmens. Es stellte sich dann schnell heraus, dass diese zwar von seinem Rechner, aber nicht von ihm geschickt worden waren – er hatte lediglich vergessen, seinen Rechner beim Weggang zu sperren. Was Kollegen dann ausgenutzt hatten. Der Schaden war aber angerichtet. Solche und ähnliche Beispiele finden sich häufiger, die zählen aber eher zum „normalen“ Mobbing – nur eben mit technischen Mitteln.
Hilfe
Für Betroffene, aber auch für Unternehmen gibt es zahlreiche, meist regionale Beratungsangebote.
Jürgen Heidenreich