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Serie – Teil 3 – Vorbeugung und richtiger Umgang : Mobbing im Unternehmen

Mobbing ist … … kein Kavaliersdelikt, … schädlich für Mensch und Unternehmen, … eine Straftat.

Lesezeit 4 Min.

Und: Mobbing ist Chefsache! Lei­der oft genug im falsch ver­standenen Sinne, nämlich wenn die Führungskraft der Mobber ist oder zumindest Beteiligter. An wen sollen sich Betroffene denn wenden, wenn nicht an ihren Vorgesetzten? Aber wenn der selbst involviert ist?

Vorbeugen ist besser als heilen

Bei Mobbing gibt es nur eine Ansage: Null Toleranz. Das muss jedem Mit­arbeiter (und jeder Führungskraft!) klar sein und immer wieder kommu­niziert werden. Die Strategien gegen Mobbing können vielfältig sein. Sinn­voll ist – wenn es einen Betriebsrat gibt – eine entsprechende Betriebs­vereinbarung. Darin sollte neben der grundsätzlichen Aussage gegen Mob­bing ein Prozedere vereinbart werden, wie mit auftretenden Fällen umge­gangen wird.

Dazu gehört ein namentlich benannter, konkreter Ansprechpartner – die Auswahl sollte unbedingt mit dem Be­triebsrat einvernehmlich getroffen werden. Denn wichtigste Vorausset­zung für eine erfolgreiche Arbeit ist das Vertrauen der Mitarbeiter. Natür­lich fungiert in jedem Fall auch der Be­triebsrat als Ansprechpartner.

Wichtig: Eine einmalige „Ansage“ reicht nicht aus, denn sie wird schnell wieder vergessen. Deshalb muss das Thema immer mal wieder auf die Ta­gesordnung. Das kann beispielsweise im Rahmen von Betriebsversamm­lungen geschehen, bei denen der Be­triebsrat oder der Mobbingbeauftragte von ihrer Arbeit in diesem Bereich berichten und immer wieder die An­laufstellen aufzeigen. Die Aussage der Unternehmensleitung, dass Mobbing im Unternehmen nicht geduldet wird und arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich zieht, sollte den Ernst des Themas und den Umgang damit im Unternehmen verdeutlichen.

Bei allen Formalien: Die beste Vor­beugung gegen Mobbing sind zufrie­dene Mitarbeiter. Wer zufrieden ist und Spaß an seiner Arbeit hat, hat kei­nen Grund zu mobben. Dann lassen sich auch unvermeidbare Konflikte auf vernünftigem Wege lösen.

Die Gewerkschaften sprechen in diesem Zusammenhang von „Guter Arbeit“.

Wie sollte man mit Mobbing­fällen umgehen?

Aber wenn es dennoch passiert? Wie sollten Unternehmen reagieren? Klare Antwort: hart und kompromisslos. Für Mobbing gibt es keine Rechtferti­gung. Arbeitsrechtliche Maßnahmen können – je nach Schwere des Falles – eine Abmahnung, eine Versetzung oder die Kündigung des Täters sein.

In der Praxis läuft es leider oft an­dersherum. Besonders dann, wenn es keine klaren Regelungen und An­sprechpartner im Unternehmen gibt. Denn in diesen Fällen werden die Fälle entweder gar nicht bekannt oder erst zu spät. Das Opfer ist dann bereits in einer schlechten Lage: Durch die psy­chische Beeinträchtigung oder auf­grund von Manipulationen, die zu Fehlern und Schäden führen, bekom­men oft die Opfer eine Abmahnung wegen Schlechtleistung, häufigem Fehlen oder auftretenden Fehlern. Dann werden diese versetzt oder ent­lassen – die Täter haben ihr Ziel er­reicht.

Mobbing im Unternehmen-min
Mobbing im Unternehmen-min

Deshalb ist schnelles Handeln das Gebot der Stunde – und ein nieder­schwelliges Hilfsangebot, dass die Opfer frühzeitig nutzen (können). Auch die Sensibilität der Führungskräfte spielt eine große Rolle. Plötzliche Verhaltensveränderungen von Mit­arbeitern sollten von den Vorgesetz­ten ernst genommen und die Gründe hinterfragt werden – natürlich auch, wenn es mit Mobbing möglicherweise gar nichts zu tun hat.

Je früher der Vorgesetzte – oder ein anderer, dafür besonders qualifizierter Moderator – eingreift und die Parteien an einen Tisch bringt, desto leichter lassen sich Mobbingfälle eingrenzen und auflösen. Laufen die Attacken aber über einen längeren Zeitraum, sind die angerichteten Schäden bereits erheb­lich und eine Verständigung der Kon­trahenten ist kaum noch möglich.

Das Problem bei arbeitsrechtlichen Maß­nahmen ist oft die Beweislage. Daher ist es wichtig, dass die Betroffenen eine Art Mobbing-Tagebuch führen, in dem die Vorfälle minutiös aufgelistet und Zeugen benannt werden.

Cybermobbing

Außerhalb der Unternehmen ist Cybermobbing, also Mobbing mithilfe von sozialen Netzwerken und elektro­nischen Medien, leider weit verbreitet. Nicht nur bei Jugendlichen, sondern auch bei Politikern oder anderen, in der Öffentlichkeit stehenden Men­schen. Wir lesen täglich in der Zeitung darüber.

In den Unternehmen ist Cybermob­bing bisher noch nicht so stark ver­breitet. Der wahrscheinliche Grund: Während die Täter in der Öffentlich­keit von einer sicheren Anonymität ausgehen (Was nicht wirklich zu­trifft!), liegt auf der Hand, dass inner­halb eines Unternehmensnetzwerkes die Verursacher einer Hass-E-Mail oder anderer Attacken schnell identi­fiziert werden können. Auch außer­halb des Unternehmens ist wirkliche Anonymität die Ausnahme. Sie kann – von entsprechend ausgebildeten Personen – über verschiedene Ver­schlüsselungsmethoden, die Nutzung ausländischer Server oder über das Darknet erreicht werden. Der „Otto-Normal-User“ kann hingegen mit ver­hältnismäßig geringem Aufwand identifiziert werden. Hier liegt das Problem eher in den fehlenden Kapa­zitäten bei Polizei und Staatsanwalt­schaft.

Eine besondere (nicht ganz neue) Form von Cybermobbing im Unternehmen ist die Nutzung eines nicht gesperr­ten PCs eines unliebsamen Kollegen. So gab es beispielsweise E-Mails mit eindeutig erotischem oder pornogra­fischem Inhalt eines Mitarbeiters an eine Vorständin des Unternehmens. Es stellte sich dann schnell heraus, dass diese zwar von seinem Rechner, aber nicht von ihm geschickt wor­den waren – er hatte lediglich verges­sen, seinen Rechner beim Weggang zu sperren. Was Kollegen dann aus­genutzt hatten. Der Schaden war aber angerichtet. Solche und ähnliche Bei­spiele finden sich häufiger, die zählen aber eher zum „normalen“ Mobbing – nur eben mit technischen Mitteln.

Hilfe

Für Betroffene, aber auch für Unter­nehmen gibt es zahlreiche, meist regionale Beratungsangebote.

Jürgen Heidenreich

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