Steuerregelungen für KMU vereinfachen und Zahlungsverzögerungen bekämpfen
Die EU-Kommission will kleine und mittlere Unternehmen (KMU) entlasten und hat Vorschläge für eine Verordnung über Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr und für eine Richtlinie zur Steuervereinfachung vorgelegt. KMU machen 99 Prozent der europäischen Unternehmen aus und sind daher eine entscheidende treibende Kraft für den ökologischen und digitalen Wandel in Europa.
In der Mitteilung sind neben der Verordnung über Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr und der Richtlinie zur Steuervereinfachung für KMU weitere Initiativen enthalten, um den Zugang von KMU zu Finanzmitteln weiter zu vereinfachen, die Rahmenbedingungen für Unternehmen zu verbessern und KMU dabei zu unterstützen, zu Mid Caps heranzuwachsen und ihr volles wirtschaftliches Potenzial auszuschöpfen.
Verordnung über Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr:
Insbesondere mit der neuen Verordnung über Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr soll die Praxis der Zahlungsverzögerung bekämpft werden. Das ist eine unlautere Praxis, die den Cashflow von KMU beeinträchtigt und die Wettbewerbsfähigkeit und Widerstandsfähigkeit von Lieferketten schwächt.
Steuersystem:
Das hauptsitzbasierte Steuersystem für KMU wird Unternehmen, die grenzüberschreitend aktiv sind und Betriebsstätten unterhalten, die Option eröffnen, mit nur einer einzigen Steuerbehörde – nämlich der für den Hauptsitz zuständigen – zu arbeiten, anstatt den Anforderungen mehrerer Steuersysteme entsprechen zu müssen.
Darüber hinaus werden in der Mitteilung der Kommission zur Entlastung für KMU mehrere nicht legislative Maßnahmen vorgeschlagen, um KMU zu unterstützen und sicherzustellen, dass ihr wirtschaftliches Potenzial in vollem Umfang ausgeschöpft wird.