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Länder vor Millionen-Nachzahlungen : Beamtenbesoldung verfassungswidrig zu niedrig

KurzmeldungenMagazin
Lesezeit 1 Min.

Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits festgestellt: Von mindestens 2012 bis 2024 war die Besoldung fast aller Landesbeamten in Deutschland zu gering und damit verfassungswidrig. Nun bestätigt das Verwaltungsgericht Meiningen in zwei Musterverfahren, dass auch Thüringer Richter in den Jahren 2020 bis 2022 sowie 2024 unter dem verfassungsrechtlich geschuldeten Mindestniveau lagen.

Das Thüringer Finanzministerium zeigt sich „überrascht“, betont jedoch, es drohe keine „Kostenlawine“, weil nur erfolgreiche Kläger Nachzahlungen erhielten. Der Thüringer Beamtenbund und ver.di sehen das anders: Die Urteile haben Signalwirkung für alle rund 33.000 Beamten im Freistaat – von Lehrern und Polizisten bis zu Justiz- und Feuerwehrkräften.

Bundesweit sind beim Bundesverfassungsgericht noch etwa 70 vergleichbare Klagen anhängig. Der Deutsche Beamtenbund fordert eine flächendeckende und sofortige Anpassung der Besoldungstabellen, „damit nicht jeder Einzelne vor Gericht ziehen muss“. Experten rechnen mit Nachzahlungen und laufenden Mehrkosten im hohen dreistelligen Millionen- bis niedrigen Milliardenbereich.

Die Länder haben bis spätestens 2026 Zeit, ihre Besoldungsgesetze verfassungskonform zu gestalten, sonst drohen weitere Klagewellen und noch höhere Belastungen.

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