Weiterbeschäftigung von Rentnern : Arbeitgeberzuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung bei Altersvollrentnern
Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung, unabhängig davon, ob sie gesetzlich freiwillig oder privat versichert sind. Nachfolgend zeigen wir Ihnen, wie sich dieser Anspruch bei Beziehern einer Altersvollrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung errechnet.
Nach § 257 Abs. 2 Sozialgesetzbuch (SGB) V erhalten Beschäftigte, die nur wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei sind oder die auf Grund von § 6 Abs. 3a SGB V (über 55-jährige Arbeitnehmer) krankenversicherungsfrei sind oder die von der Versicherungspflicht befreit und bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert sind, von ihrem Arbeitgeber einen Beitragszuschuss. Für die Pflegeversicherung findet § 61 SGB X Anwendung.
Der Arbeitgeberzuschuss ist ein grundlegender Bestandteil der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, den Arbeitgeber für ihre Beschäftigten übernehmen. Der Zuschuss bezweckt, den finanziellen Aufwand der Arbeitnehmer für die Gesundheitsvorsorge zu reduzieren und eine gleichberechtigte Behandlung von gesetzlich und privat Versicherten zu gewährleisten.
Gesetzlicher Krankenversicherungsschutz
Arbeitnehmer, die gesetzlich krankenversichert sind, erhalten vom Arbeitgeber die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes zur Krankenversicherung sowie die Hälfte des kassenindividuellen Zusatzbeitrags erstattet. Der allgemeine Beitragssatz beträgt 14,6 Prozent, hinzu kommt der kassenindividuelle Zusatzbeitrag, der im Durchschnitt im Jahr 2025 bei 2,5 Prozent liegt. Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung gilt unter anderem für die Beiträge zur Krankenversicherung von Personen, die einen freiwilligen Dienst leisten oder die Bürgergeld beziehen. Der Gesamtbeitrag liegt somit bei 17,1 Prozent des beitragspflichtigen Bruttoeinkommens. Im Jahr 2025 liegt die Beitragsbemessungsgrenze (gesetzliche Krankenversicherung) bei 66.150 Euro jährlich (5.512,50 Euro monatlich).
Der maximale Arbeitgeberzuschuss zur freiwilligen Krankenversicherung beträgt im Jahr 2025 monatlich 471,32 Euro. Bei Beschäftigten, die bereits eine Altersvollrente von der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten, beträgt der ermäßigte Beitragssatz, wegen des fehlenden Krankengeldanspruchs, nur 14 Prozent (7 Prozent jeweils für den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer) und der monatliche Beitragszuschuss 454,78 Euro.
Privater Krankenversicherungsschutz
Bei privat versicherten Arbeitnehmern, deren Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt, ergibt sich der Zuschuss aus dem halben Betrag, der bei einer vergleichbaren gesetzlichen Krankenversicherung anfiele, jedoch maximal in Höhe der tatsächlichen Kosten der privaten Krankenversicherung.
Der maximale Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung beträgt im Jahr 2025 471,32 Euro monatlich. Bei Beschäftigten, die bereits eine Altersvollrente von der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten, beträgt der Beitrag, wegen des fehlenden Krankengeldanspruchs, 454,78 Euro.
Neben der Krankenversicherung beteiligt sich der Arbeitgeber auch an den Kosten der Pflegeversicherung. Der allgemeine Beitragssatz zur Pflegeversicherung beträgt für 2025 etwa 3,6 Prozent und gegebenenfalls einen Zuschlag von 0,6 Prozent für Kinderlose, somit insgesamt 4,2 Prozent. Wie bei der Krankenversicherung erfolgt die Auszahlung des Arbeitgeberzuschusses zur Pflegeversicherung ebenfalls zur Hälfte der zu zahlenden Beiträge. Für privat versicherte Arbeitnehmer gilt, dass der Arbeitgeber auch hier die Hälfte der Pflegeversicherungsbeiträge erstattet, jedoch ebenfalls nicht mehr als den Beitrag, der bei einer gesetzlichen Versicherung fällig wäre. Der maximale Zuschuss zur privaten Pflegeversicherung für 2025 beträgt 99,23 Euro monatlich.
Darüber hinaus besteht für den Arbeitnehmer ein Anspruch auf einen Beitragszuschuss aufgrund des Bezugs der gesetzlichen Altersvollrente gegenüber dem Rentenversicherungsträger.
Ulrich Frank, Sozialversicherungsfachwirt und Wirtschaftsjournalist