Berufsausbildung II : Bundeskabinett beschließt bundesweit einheitliche Pflegefachassistenzausbildung ab 2027
Ab 2027 wird eine einheitliche, vergütete Pflegefachassistenzausbildung bundesweit eingeführt. Mit dieser Entscheidung hat das Bundeskabinett einen wichtigen Schritt zur Stärkung und Modernisierung der Pflegeberufe beschlossen. Ziel ist es, die Attraktivität der Pflegeberufe zu erhöhen, die Ausbildung zu vereinheitlichen und die Anerkennung ausländischer Pflegekräfte zu erleichtern.
Die neue Ausbildung ersetzt die derzeit 27 unterschiedlichen, länderspezifisch geregelten Ausbildungswege und schafft ein standardisiertes Modell, das in ganz Deutschland gültig ist. Mit einer Dauer von 18 Monaten in Vollzeit (alternativ in Teilzeit) und der Möglichkeit, für berufserfahrene Personen die Ausbildungszeit zu verkürzen, bietet der neue Weg Flexibilität und Anpassungsmöglichkeiten an individuelle Lebenssituationen.
Absolventinnen und Absolventen der neuen Ausbildung erhalten die Berufsbezeichnung „Pflegefachassistentin“, „Pflegefachassistent“ oder „Pflegefachassistenzperson“. Die Ausbildungsinhalte umfassen Pflichtstationen in den Bereichen stationäre Langzeitpflege, ambulante Langzeitpflege sowie stationäre Akutpflege. Dieses Curriculum orientiert sich am Pflegeberufegesetz, was den Übergang zur Fachkraftausbildung erleichtert. Umgekehrt ermöglicht ein Abbruch der Fachkraftausbildung den Abschluss als Pflegefachassistenz, sodass bereits erworbene Kompetenzen nicht verloren gehen.
Ein entscheidender Fortschritt ist die verpflichtende Vergütung während der Ausbildung. Bislang erhält nur etwa die Hälfte der Auszubildenden eine Bezahlung. Die Finanzierung erfolgt über ein sektorenübergreifendes Modell, das den Ausbildungsstätten und Pflegeschulen finanzielle Sicherheit bietet und die Qualität der Ausbildung gewährleistet.
Mit der Einführung eines klar definierten Kompetenzprofils für Pflegefachassistenzpersonen wird die Zusammenarbeit mit Pflegefachkräften optimiert. Pflegefachassistenzkräfte sollen verstärkt Aufgaben übernehmen, die bislang Pflegefachkräften vorbehalten waren. Dies entlastet das Pflegepersonal und trägt dazu bei, die Versorgungsqualität langfristig sicherzustellen.
Die Vereinheitlichung der Ausbildung erleichtert nicht nur die Anerkennung ausländischer Pflegekräfte, sondern macht den Beruf international anschlussfähig. In Verbindung mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz, das bürokratische Hürden weiter abbaut, wird die Pflegebranche auch für Fachkräfte aus dem Ausland attraktiver.