Banner Online Kompaktkurse für fundiertes Wissen zu neuesten Gesesetzesänderungen und Abrechnungskriterien
Abo

Teilzeitprämie und steuerfreie Überstundenzuschläge

Im Zusammenhang mit aktuellen Reformüberlegungen im Bereich der Sozialleistungen rücken auch steuerliche Anreize für eine stärkere Arbeitsbeteiligung wieder verstärkt in den Fokus der politischen Diskussion.

Markus StierLohnsteuerPraxis
Lesezeit 3 Min.

Dabei geht es insbesondere um Maßnahmen, die Beschäftigte motivieren sollen, ihre Arbeitszeit zu erhöhen oder zusätzliche Arbeitsleistung zu erbringen. Vor diesem Hintergrund werden zwei Instrumente erneut diskutiert, die bereits in den vergangenen Jahren Gegenstand steuerpolitischer Überlegungen waren. Gemeint sind zum einen steuerfreie Teilzeitprämien für Arbeitnehmer, die ihre Arbeitszeit dauerhaft erhöhen, und zum anderen steuerfreie Zuschläge für geleistete Überstunden.

Steuerliche Anreize zur Erhöhung der Arbeitszeit

Ausgangspunkt der aktuellen Diskussion ist die Frage, wie zusätzliche Arbeitsanreize geschaffen werden können, um dem zunehmenden Fachkräftemangel und den strukturellen Herausforderungen am Arbeitsmarkt zu begegnen. Ein wesentlicher Ansatzpunkt liegt darin, bestehende Arbeitsverhältnisse stärker auszuschöpfen. Viele Beschäftigte arbeiten in Teilzeit, obwohl grundsätzlich Potenzial für eine höhere Arbeitszeit besteht. Gleichzeitig wird in vielen Branchen ein steigender Bedarf an zusätzlicher Arbeitsleistung festgestellt.

Vor diesem Hintergrund wird derzeit erneut über steuerliche Instrumente nachgedacht, die eine Ausweitung der individuellen Arbeitszeit attraktiver machen könnten. Im Mittelpunkt steht dabei die Idee einer steuerfreien Teilzeitprämie. Arbeitgeber sollen die Möglichkeit erhalten, ihren Beschäftigten eine Prämie zu gewähren, wenn diese ihre bisherige Teilzeitbeschäftigung dauerhaft ausweiten.

Diskussion über steuerfreie Teilzeitprämie

Nach den derzeit diskutierten Konzepten soll eine solche Prämie steuerfrei gewährt werden können, wenn Beschäftigte ihre Arbeitszeit dauerhaft erhöhen. Als Voraussetzung wird dabei regelmäßig ein längerer Zeitraum der Arbeitszeiterhöhung genannt. In den aktuellen Überlegungen wird eine Mindestdauer von 24 Monaten diskutiert. Ziel ist es, kurzfristige Anpassungen zu vermeiden und stattdessen eine nachhaltige Ausweitung der Arbeitszeit zu fördern.

Damit die steuerliche Begünstigung nicht zu unbegrenzten Steuerausfällen führt, wird zugleich über eine betragsmäßige Begrenzung der Prämie nachgedacht. Die Teilzeitprämie soll daher nur bis zu einem bestimmten Höchstbetrag steuerfrei bleiben. Die konkrete Höhe einer solchen Deckelung ist derzeit noch Gegenstand der politischen Diskussion.

Sollte ein entsprechendes Modell umgesetzt werden, würde sich für Arbeitgeber ein zusätzliches Instrument zur Personalbindung und Arbeitszeitsteuerung ergeben. Gleichzeitig müsste die Entgeltabrechnung entsprechende Voraussetzungen prüfen und dokumentieren, etwa die tatsächliche Erhöhung der Arbeitszeit sowie deren dauerhafte Fortführung über den vorgesehenen Zeitraum.

Steuerfreie Zuschläge für Überstunden

Neben der Teilzeitprämie wird auch die steuerliche Behandlung von Überstundenvergütungen erneut diskutiert. Ziel ist es, zusätzliche Arbeitsleistung stärker zu honorieren und dadurch Anreize für Mehrarbeit zu schaffen.

Im Mittelpunkt steht hierbei die Überlegung, Zuschläge für Überstunden steuerlich zu begünstigen. Die diskutierten Modelle orientieren sich dabei an den bereits bestehenden Regelungen für steuerfreie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit nach § 3b Einkommensteuergesetz (EStG). Ähnlich wie bei diesen Zuschlägen könnten auch Überstundenzuschläge unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei gestellt werden.

Eine solche Regelung würde bedeuten, dass nicht die gesamte Überstundenvergütung steuerfrei wäre, sondern lediglich der Zuschlag auf den regulären Stundenlohn. Voraussetzung wäre voraussichtlich auch hier eine klare Abgrenzung zwischen regulärer Arbeitszeit und tatsächlich geleisteter Mehrarbeit sowie eine entsprechende Dokumentation innerhalb der Entgeltabrechnung.

Mögliche Auswirkungen für Arbeitgeber und Entgeltabrechnung

Sollten entsprechende Regelungen in einem künftigen Gesetzgebungsverfahren umgesetzt werden, hätte dies auch unmittelbare Auswirkungen auf die Praxis der Entgeltabrechnung. Arbeitgeber müssten prüfen, unter welchen Voraussetzungen steuerfreie Teilzeitprämien oder Überstundenzuschläge gewährt werden können und welche Nachweise hierfür erforderlich sind.

Insbesondere bei einer steuerfreien Teilzeitprämie wäre zu klären, wie die dauerhafte Erhöhung der Arbeitszeit dokumentiert wird und welche Folgen eintreten, wenn die Arbeitszeit innerhalb des vorgesehenen Zeitraums wieder reduziert wird. Auch bei steuerfreien Überstundenzuschlägen würde sich die Frage stellen, wie Überstunden eindeutig abgegrenzt und lohnsteuerlich korrekt behandelt werden.

Derzeit noch kein konkreter Gesetzentwurf

Aktuell befinden sich diese Vorschläge noch im politischen Diskussionsstadium. Konkrete gesetzliche Regelungen oder ein entsprechender Gesetzentwurf liegen bislang nicht vor. Es bleibt daher abzuwarten, ob und in welcher Form die diskutierten Maßnahmen tatsächlich in ein Gesetzgebungsverfahren einfließen.

Für die Praxis der Entgeltabrechnung ist es dennoch sinnvoll, die weitere Entwicklung aufmerksam zu verfolgen. Sollte der Gesetzgeber entsprechende steuerliche Anreize einführen, könnten diese sowohl für Arbeitgeber als auch für Beschäftigte neue Gestaltungsmöglichkeiten im Bereich der Arbeitszeit und der Vergütung eröffnen.

Markus Stier

Diesen Beitrag teilen: