Ein unverzichtbarer Bestandteil : bAV rocks
Für jüngere Arbeitnehmer gewinnt die betriebliche Altersversorgung (bAV) an Bedeutung. Sie sind durch das sinkende Niveau der gesetzlichen Rente gezwungen, frühzeitig vorzusorgen und die steuerliche Förderung für die bAV auszuschöpfen.
Derzeit haben allerdings in Betrieben mit weniger als zehn Beschäftigten nur 30 Prozent der Arbeitnehmer eine betriebliche Altersversorgung (bAV). Und was noch gravierender ist, 42 Prozent der Geringverdiener mit einem Bruttolohn von weniger als 1.500 Euro haben weder eine Anwartschaft auf eine betriebliche Altersversorgung noch einen Riester-Vertrag. In der Folge werden steuerliche Förderungen nicht ausgeschöpft, und die Arbeitgeber setzen sich einem hohen Haftungsrisiko aus.
Chancen und Risiken der bAV
Chancen | Risiken |
|---|---|
Stabiler Baustein derAltersvorsorge zusätzlich zur | Leistungen werden in der Auszahlungsphase |
Steuer- und sozialversicherungsrechtliche | Renditechancen können aufgrund der Anlagepolitik |
Chancen | Risiken |
|---|---|
Gesetzlicher Arbeitgeberzuschuss | Verwaltungs- und Produktkosten |
Chancen | Risiken |
|---|---|
Fördert die Mitarbeiterbindung | Nachschlussverpflichtung bei Unterfinanzierung |
Steigert die Arbeitgeberattraktivität | Anpassung der Versorgungsordnung an geänderte |
Erhöht die Gewinnung von Fachkräften | Übernahme fehlerhafter Versorgung vom |
Bedeutung der bAV für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist längst mehr als eine freiwillige Zusatzleistung des Arbeitgebers. Sie hat sich zu einem festen Bestandteil moderner Vergütungssysteme entwickelt. Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) steht unter Druck. Das sinkende Rentenniveau führt dazu, dass die bAV – die sogenannte „zweite Säule“ – massiv an Bedeutung gewinnt. Für Arbeitgeber ist sie zudem ein entscheidendes Instrument im „War for Talents“. Eine gut gestaltete bAV kann helfen, Fachkräfte zu gewinnen und zu halten. Arbeitnehmer profitieren von der zusätzlichen Vorsorge und den finanziellen Vorteilen während der Ansparphase. Die bAV schafft damit einen stabilen Baustein der Altersabsicherung und ergänzt gesetzliche und private Vorsorgeformen. Für Mitarbeiter im Personalmanagement bedeutet die bAV vor allem ein anspruchsvolles und dauerhaft relevantes Aufgabenfeld. Fragen zur Entgeltumwandlung, zu steuerlichen Auswirkungen, zu Arbeitgeberzuschüssen oder zur Behandlung bei Elternzeit, Teilzeit oder Arbeitgeberwechsel gehören daher mittlerweile zum Alltag.
Gesetzliche Bestimmungen der bAV
Zentrale gesetzliche Grundlage der betrieblichen Altersversorgung ist das Betriebsrentengesetz (BetrAVG). Es definiert, wann eine betriebliche Altersversorgung vorliegt und welche Mindestanforderungen einzuhalten sind. Eine bAV liegt demnach vor, wenn einem Arbeitnehmer aus Anlass seines Arbeitsverhältnisses Leistungen der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung zugesagt werden. Für das Personalmanagement ist besonders relevant der gesetzliche Anspruch der Arbeitnehmer auf Entgeltumwandlung. Nach § 1a BetrAVG können Beschäftigte vom Arbeitgeber verlangen, dass Teile ihres Bruttoentgelts für eine betriebliche Altersversorgung verwendet werden. Dieser Anspruch besteht unabhängig davon, ob der Arbeitgeber eine arbeitgeberfinanzierte bAV anbietet. Neben dem BetrAVG sind steuerliche Regelungen im Einkommensteuergesetz sowie sozialversicherungsrechtliche Vorschriften zu beachten. Daraus entsteht die Notwendigkeit, bAV-Sachverhalte stets ganzheitlich zu beurteilen.
Leistungsarten der betrieblichen Altersversorgung
Die betriebliche Altersversorgung umfasst Altersleistungen, Leistungen bei Invalidität sowie Hinterbliebenenleistungen. In der Praxis stehen Altersrenten im Vordergrund, jedoch gewinnt auch die Absicherung von Risiken vor dem Rentenalter an Bedeutung. Leistungen können als lebenslange Rente, als Kapitalzahlung oder als Kombination erbracht werden. Für HR ist es wichtig, die im Unternehmen vorgesehenen Leistungsformen klar zu kommunizieren.
Fünf Durchführungswege der bAV
Die bAV kann über verschiedene Durchführungswege realisiert werden. Jeder Durchführungsweg hat spezifische Vor- und Nachteile, insbesondere in Bezug auf Insolvenzsicherung, Rendite, Risiko und Flexibilität. Die Durchführungswege werden nach unmittelbaren (Direktzusage, Unterstützungskasse) und mittelbaren Varianten (Direktversicherung, Pensionsfonds und Pensionskasse) unterschieden. Die Durchführungswege Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds werden bei einem selbstständigen Unternehmen realisiert. Siehe Tabelle unten.
Durchführungsweg | Träger | Ansprüche der Arbeitnehmer an |
|---|---|---|
Pensions- oder Direktzusage | Arbeitgeber | Arbeitgeber |
Unterstützungskasse | rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, häufig als e. V. | Arbeitgeber |
Direktversicherung | Versicherungsunternehmen | Versicherungsunternehmen |
Pensionskasse | rechtlich selbstständiger | Pensionskasse |
Pensionsfonds | rechtlich selbstständiges | Versorgungsunternehmen |
Direktzusage
Die Direktzusage ist der klassische Weg der Großunternehmen. Hierbei gibt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein direktes Versprechen auf eine Rentenzahlung im Alter. Es fließt kein Geld an einen externen Dienstleister. Der Arbeitgeber bildet in der Bilanz Pensionsrückstellungen. Dies führt zu einem Liquiditätseffekt (Innenfinanzierung), da das Kapital im Unternehmen bleibt und dort investiert werden kann. Das Unternehmen trägt das volle Langlebigkeits- und Anlagerisiko. Verstirbt der Rentner später als kalkuliert, muss das Unternehmen die Mehrkosten tragen. Um die Ansprüche der Mitarbeiter im Insolvenzfall zu schützen, ist der Arbeitgeber verpflichtet, Beiträge an den Pensions-Sicherungs-Verein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (PSVaG) zu zahlen.
Unterstützungskasse (UK)
Die Unterstützungskasse ist die älteste Form der bAV. Sie ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, die oft von mehreren Unternehmen gemeinsam oder als Konzerneinrichtung getragen wird. Auf die Leistungen der Unterstützungskasse besteht für den Arbeitnehmer kein direkter Rechtsanspruch gegenüber der Kasse, sondern nur gegenüber dem Arbeitgeber. Im Gegensatz zu den versicherungsförmigen Wegen können hier Beiträge in nahezu unbegrenzter Höhe steuerfrei eingezahlt werden. Dies macht die UK zum idealen Instrument für Führungskräfte und GesellschafterGeschäftsführer. Meist werden die Verpflichtungen durch eine Rückdeckungsversicherung kongruent ausfinanziert, um die Liquidität im Leistungsfall zu garantieren.
Direktversicherung
Dies ist der Durchführungsweg der Wahl insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU). Die Direktversicherung ist in der Praxis weit verbreitet und folglich mit hohen Kapitalbeträgen ausgestattet. Der Arbeitgeber schließt dort für den Arbeitnehmer eine Lebensversicherung ab, die die Versorgungsleistung erbringt. Der Verwaltungsaufwand ist minimal. Das Risiko wird komplett auf das Versicherungsunternehmen ausgelagert. Der Arbeitnehmer erhält ein unwiderrufliches Bezugsrecht, was ihm eine hohe Sicherheit gibt.
Pensionskasse
Pensionskassen sind rechtlich selbstständige Lebensversicherungsunternehmen, deren Zweck die Absicherung von Arbeitnehmern ist. Die Pensionskasse stellt somit eine kollektiv organisierte Versicherungseinrichtung dar, und sie zahlt die Betriebsrente. Pensionskassen unterliegen der Versicherungsaufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Viele Branchen (z. B. Chemie, Metall) haben eigene Pensionskassen. Aufgrund der langanhaltenden Niedrigzinsphase standen viele Pensionskassen unter wirtschaftlichem Druck und mussten ihre Garantien senken. Dies führte in einigen Fällen im Rahmen der Subsidiärhaftung zur Einstandspflicht der Arbeitgeber.
Pensionsfonds
Im Vergleich zur Direktversicherung oder Pensionskasse unterliegt der Pensionsfonds weniger strengen Anlagevorschriften. Der 2002 eingeführte Pensionsfonds ist die modernste Form. Dort ist eine hohe Aktienquote zulässig, und es besteht Beitragspflicht zum PSVaG. Der Pensionsfonds kann einen größeren Teil des Vorsorgekapitals in Aktien und andere renditestärkere Kapitalanlagen investieren. Dadurch bestehen langfristig höhere Ertragschancen als bei konservativen Anlageformen. Gleichzeitig unterliegt das angesparte Vermögen stärkeren Wertschwankungen, insbesondere bei Entwicklungen an den Kapitalmärkten. Dieser Durchführungsweg gewinnt insbesondere für junge Mitarbeiter an Bedeutung, die vornehmlich die Chancen und weniger die Risiken einer solchen Anlagestrategie sehen. Im Übrigen eignet er sich für die Auslagerung bestehender Pensionsverpflichtungen aus der Bilanz (Outsourcing von Direktzusagen).
Finanzierung der bAV
Die bAV kann über verschiedene Finanzierungsformen realisiert werden: Arbeitgeberfinanzierung allein (z. B. bei Direktzusage), Entgeltumwandlung durch den Arbeitnehmer – das heißt: ein Teil des Bruttolohns wird direkt in die bAV eingezahlt und so steuer- und sozialversicherungsbegünstigt angespart – sowie die Kombination von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträgen (Mischform). Die Entgeltumwandlung führt zu einer Verringerung des Bruttolohns, wodurch im Zeitpunkt der Einzahlung Steuern und Sozialabgaben eingespart werden. Die spätere Auszahlung wird im Rentenalter jedoch regulär versteuert. Seit 2022 ist der Arbeitgeber verpflichtet, beim Modell der Entgeltumwandlung einen pauschalen Zuschuss von mindestens 15 Prozent des umgewandelten Entgelts zu leisten.
Arbeitgeberfinanzierte bAV
Hierbei handelt es sich um eine reine Zusatzleistung des Arbeitgebers. Sie dient primär der Mitarbeiterbindung. Da der Arbeitgeber die Beiträge trägt, kann er die Kriterien (z. B. Betriebszugehörigkeit) im Rahmen der gesetzlichen Unverfallbarkeitsfristen festlegen.
Arbeitnehmerfinanzierte bAV (Entgeltumwandlung)
Nach § 1a BetrAVG hat jeder sozialversicherungspflichtig Beschäftigte einen Rechtsanspruch darauf, Teile seines Bruttogehalts in eine bAV umzuwandeln. Da die Beiträge vom Bruttogehalt abgehen, sinkt das zu versteuernde Einkommen. Ein Beitrag von 100 Euro kostet den Arbeitnehmer netto oft nur ca. 50 Euro. Dies wird als BruttoNetto-Effekt bezeichnet. Hinzu kommt der Effekt durch den gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitgeberzuschuss. Seit dem 01.01.2019 (für Neuverträge) bzw. 01.01.2022 (für Altverträge) muss der Arbeitgeber verpflichtend 15 Prozent des umgewandelten Betrags zusätzlich einzahlen, sofern er durch die Entgeltumwandlung selbst Sozialversicherungsbeiträge einspart. Dies wurde durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) eingeführt, um die Attraktivität der bAV zu steigern.
Mischfinanzierung
In der Praxis finden sich oft Modelle, bei denen der Arbeitgeber mehr als die gesetzlichen 15 Prozent zuschießt (z. B. Matching-Modelle: „Zahlt der Mitarbeiter 50 Euro, gibt der Chef 50 Euro dazu“). Dies erhöht die Beteiligungsquote der Belegschaft.
Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Aspekte
Ein zentraler Vorteil der bAV liegt in der steuerlichen Förderung: Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung können in der Ansparphase steuerlich begünstigt oder sozialversicherungsfrei sein. Dadurch reduziert sich die unmittelbare Belastung für Arbeitnehmer. Allerdings werden die Leistungen im Rentenalter in der Regel als Einkommen besteuert und werden beitragspflichtig im Bereich der Kranken- und Pflegeversicherung. Zudem gibt es Höchstgrenzen für steuerliche Begünstigungen, die bei verschiedenen Durchführungswegen und individuellen Situationen zu beachten sind. Es ist sehr wichtig, diese Systematik klar zu kommunizieren. Denn viele Beschäftigte unterschätzen die spätere Belastung durch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. Eine transparente Aufklärung trägt dazu bei, unrealistische Erwartungen zu vermeiden.
Unverfallbarkeit und Arbeitgeberwechsel
Ein wichtiges Prinzip der bAV ist die Unverfallbarkeit. Arbeitnehmer behalten grundsätzlich ihre erworbenen Ansprüche, auch wenn sie den Arbeitgeber wechseln. In vielen Fällen können Anwartschaften auf eine neue Versorgung übertragen oder bei einem neuen Arbeitgeber fortgeführt werden. Dies fördert den Gleichlauf zwischen bAV und längerfristiger Berufskarriere. Gesetzlich unverfallbar sind Anwartschaften, wenn das Arbeitsverhältnis mindestens drei Jahre bestanden hat und der Arbeitnehmer das 21. Lebensjahr vollendet hat.
Arbeitnehmerfinanzierte Beiträge sind sofort unverfallbar. Bei einem Austritt ist daher zu prüfen, ob eine unverfallbare Anwartschaft besteht, welche Höhe diese hat und ob eine Übertragung auf den neuen Arbeitgeber möglich ist. Dies ist sorgfältig zu dokumentieren.
Vervielfältigung und Nachzahlungsmöglichkeit
Der steuerfreie Dotierungsrahmen bei Abfindungszahlungen und gebrochenen Erwerbsbiographien vor durch einfügen: wurde Einräumung einer zusätzlichen steuerfreien Dotierungsmöglichkeit in Höhe von vier Prozent bis zum 10-fachen Jahresvolumen (2026: 40.560 Euro) flexibilisiert, zudem wurden verschiedene Vereinfachungen des steuerlichen Verwaltungsverfahrens umgesetzt. Während eines ruhenden Arbeitsverhältnisses (z. B. Krankengeldbezug, Elternzeit, Sabbatical) können oft aus finanziellen Gründen keine eigenen Beiträge gezahlt werden. Das gilt auch beispielsweise für Entsendungen ins Ausland, während dieser Zeiten können keine Beiträge steuerfrei im Inland angespart werden. Eine lückenlose Beitragszahlung ist jedoch wichtig beim Aufbau einer zusätzlichen Altersvorsorge. Durch eine Neuregelung im Betriebsrentenstärkungsgesetz schafft der Gesetzgeber eine Nachzahlungsmöglichkeit. Diese gilt seit 2018 rückwirkend und bewegt sich im Rahmen des neuen steuerlichen Förderrahmens von acht Prozent (2026: 81.120 Euro).
Aktuelle Herausforderungen
Niedrigzinsen, demografischer Wandel und steigende Erwartungen der Beschäftigten stellen die betriebliche Altersversorgung vor neue Herausforderungen. Gleichzeitig gewinnt sie im Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte weiter an Bedeutung. Für das Personalmanagement bedeutet dies, die bAV nicht nur zu verwalten, sondern aktiv als Bestandteil einer attraktiven Gesamtvergütung zu positionieren. Seit 2023 gibt es die zentrale Stelle für die digitale Rentenübersicht. Hier sollen alle Ansprüche (gesetzlich, betrieblich, privat) gebündelt werden. Moderne Unternehmen bieten ihren Mitarbeitern Apps an, in denen sie ihre bAV-Verträge einsehen, Simulationsrechnungen durchführen oder Adressänderungen selbst vornehmen können. Diese Employee-Self-Services reduzieren die Arbeitsbelastung des Personalmanagements.
Fazit
Die betriebliche Altersversorgung ist kein rein technisches Abrechnungsthema. Vielmehr ist sie ein unverzichtbarer Bestandteil moderner Personalarbeit. Sie erfordert fundiertes Fachwissen, klare Prozesse und eine transparente Kommunikation. Mitarbeiter im Personalmanagement leisten durch eine professionelle Handhabung der bAV einen wesentlichen Beitrag zur Rechtssicherheit, zur Mitarbeiterzufriedenheit und zur langfristigen Bindung der Beschäftigten.
Raschid Bouabba, MCGB GmbH




