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Einsatz digitaler Technologien : EU nimmt KI am Arbeitsplatz stärker in den Blick

Kurz notiertMagazin
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Algorithmische Entscheidungen, digitale Überwachung und neue Formen der Arbeit stehen im Mittelpunkt des geplanten Quality Jobs Act. Die EU-Kommission bereitet damit weitere Vorgaben für den Einsatz digitaler Technologien im Arbeitsverhältnis vor.

Der Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) im Arbeitsalltag könnte neben dem EU AI Act künftig durch weitere europäische Vorgaben geprägt werden. Die EU-Kommission hat am 20.07.2026 die zweite Phase der Sozialpartnerkonsultation zum geplanten Quality Jobs Act gestartet. Ein konkreter Gesetzgebungsvorschlag soll Ende 2026 vorgelegt werden.

Ein Schwerpunkt liegt auf algorithmischem Management und KI am Arbeitsplatz. Dabei geht es insbesondere um automatisierte Entscheidungen und Überwachungssysteme, die klassische Führungsaufgaben übernehmen oder unterstützen können, etwa bei der Verteilung von Aufgaben, der Festlegung von Arbeitszeiten oder der Bewertung von Arbeitsleistungen.

Die Kommission sieht einerseits Chancen für Produktivität und effizientere Arbeitsabläufe. Andererseits sollen Beschäftigte stärker vor intransparenten Entscheidungen, Diskriminierung, Datenschutzrisiken und übermäßiger digitaler Überwachung geschützt werden.

Der geplante Quality Jobs Act geht jedoch über KI hinaus. Geprüft werden auch Anpassungen beim Arbeits- und Gesundheitsschutz für neue Arbeitsformen sowie der Umgang mit psychosozialen Belastungen. Weitere Themen sind Beschäftigtenrechte in Subunternehmerketten, die Auswirkungen der digitalen und grünen Transformation sowie eine wirksamere Durchsetzung bestehender Arbeitnehmerrechte.

Für Unternehmen ist insbesondere das Zusammenspiel mit bereits bestehenden Regelungen relevant. Algorithmisches Management wird heute teilweise von der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und abhängig vom konkreten System und Einsatzzweck vom EU AI Act erfasst. Mit dem Quality Jobs Act könnten nun zusätzliche arbeitsrechtliche Anforderungen für den Einsatz von KI und algorithmischen Systemen im Beschäftigungsverhältnis hinzukommen.

Noch steht allerdings nicht fest, wie diese Vorgaben konkret aussehen werden. Die zweite Konsultationsphase läuft bis zum 28.09.2026. Unternehmen sollten die weitere Entwicklung dennoch im Blick behalten insbesondere dann, wenn KI bereits für Personalentscheidungen, die Leistungsbewertung, die Arbeitsorganisation oder die Steuerung von Beschäftigten eingesetzt wird.

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