Arbeitnehmerüberlassung : Zeitarbeit: Lohnuntergrenze steigt im September
Zum 01.09.2026 erhöht sich das verbindliche Mindestentgelt in der Arbeitnehmerüberlassung auf 15,33 Euro brutto je Stunde. Für die Entgeltabrechnung steht damit bereits zwei Monate nach Inkrafttreten der neuen Verordnung die nächste Anpassung an.
In der Zeitarbeit gilt ab 01.09.2026 eine Lohnuntergrenze von 15,33 Euro brutto je Arbeitsstunde. Grundlage ist die Siebte Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung, die am 01.07.2026 in Kraft getreten ist.
Bis einschließlich 31.08.2026 beträgt die Lohnuntergrenze 14,96 Euro. Ab September steigt sie um 37 Cent auf 15,33 Euro. Eine weitere Anhebung ist bereits vorgesehen: Zum 01.04.2027 erhöht sich das Mindestentgelt auf 15,87 Euro.
Zeitraum | Lohnuntergrenze |
|---|---|
01.07.2026 bis 31.08.2026 | 14,96 Euro |
01.09.2026 bis 31.03.2027 | 15,33 Euro |
01.04.2027 bis 30.09.2027 | 15,87 Euro |
Die Lohnuntergrenze gilt bundesweit für Arbeitgeber, die als Verleiher Arbeitnehmer an Dritte überlassen. Erfasst werden auch im Ausland ansässige Verleiher, wenn ihre Leiharbeitnehmer in Deutschland beschäftigt werden. Höhere Entgeltansprüche aus Tarifverträgen sowie betrieblichen oder einzelvertraglichen Vereinbarungen bleiben bestehen.
Für die Payroll bedeutet die nächste Stufe vor allem eines: Die hinterlegten Stundenentgelte und Abrechnungsparameter müssen spätestens für Abrechnungszeiträume ab September überprüft werden. Dabei ist zu beachten, dass die gesetzliche Lohnuntergrenze lediglich das verbindliche Mindestniveau festlegt. Bestehen höhere Ansprüche, sind diese weiterhin maßgebend.

