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Entgelttransparenz-Checkliste: 6 Schritte zur Vorbereitung

Diese Checkliste zeigt die wichtigsten Schritte, mit denen Arbeitgeber die Anforderungen der EU-Entgelttransparenzrichtlinie schon heute umsetzen können – ohne auf das deutsche Umsetzungsgesetz zu warten.

Arbeitsrecht
Lesezeit 1 Min.
Checkliste EU-Entgelttransparenzrichtlinie: Person arbeitet am Laptop und hakt Aufgaben ab
Foto: © stock.adobe.com/Dilok

Diese Checkliste fasst die sechs wichtigsten Schritte zusammen, mit denen Sie die Anforderungen der Ent­gelt­trans­pa­renz Richtlinie schon heute angehen können, ohne auf das deutsche Gesetz zu warten.

 

✓ Datenbasis aufräumen

Vergütungsdaten so strukturieren, dass sich Durchschnittswerte je Vergleichsgruppe – aufgeschlüsselt nach Geschlecht – auf Knopfdruck und datenschutzkonform erzeugen lassen.

✓ Vergleichsgruppen vorbereiten

Gemeinsam mit HR die Grundlage für eine objektive Stellenbewertung schaffen (Kompetenzen, Belastungen, Verantwortung, Arbeitsbedingungen).

✓ Zulagen und Boni einordnen

Historisch gewachsene Vergütungsbestandteile den objektiven Kriterien zuordnen und Erklärbarkeit herstellen.

✓ Auskunftsprozess definieren

Festlegen, wer Auskunftsanfragen bearbeitet, in welcher Frist und mit welcher Datenquelle – bevor die erste Anfrage kommt.

✓ Stellenanzeigen umstellen

Gehaltsspannen aufnehmen, Frage nach der Gehaltshistorie streichen, geschlechtsneutrale Formulierungen sicherstellen.

✓ Öffentliche Arbeitgeber: nicht warten

Wegen der unmittelbaren Wirkung die zentralen Vorgaben schon jetzt umsetzen, nicht erst mit dem Gesetz.

Unterm Strich: Das fehlende Umsetzungsgesetz verleitet zum Abwarten – und genau das ist das Risiko. Die Richtlinie wirkt zum Großteil heute schon, die Gerichte ziehen mit, und die Pflichten kommen mit Sicherheit. Wer Datenbasis und Vergütungssystematik jetzt in Ordnung bringt, steht entspannt da, wenn das Gesetz kommt. Bis dahin: dranbleiben – wir halten Sie auf dem Laufenden.

Jetzt weiterbilden: Erfahren Sie in den ARGE-Seminaren zur Entgeltabrechnung, wie Sie die Anforderungen der EU-Entgelttransparenzrichtlinie rechtssicher umsetzen.

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