Quick-Check: Fit für das KI-Gesetz?
Das Gesetz definiert die Pflichten für Betreiber von KI-Systemen und legt den rechtlichen Rahmen für den Einsatz dieser Systeme in Unternehmen fest.
1. Was definiert das KI-Gesetz?
Das Gesetz definiert die Pflichten für Betreiber von KI-Systemen und legt den rechtlichen Rahmen für den Einsatz dieser Systeme in Unternehmen fest. Betreiber sind dabei als natürliche oder juristische Personen definiert, die KI-Systeme zu unternehmerischen Zwecken nutzen.
2. Ab wann gilt das neue KI-Gesetz und für wen?
Das KI-Gesetz tritt voraussichtlich im zweiten Quartal 2026 in Kraft. Es gilt für alle Unternehmen mit Sitz in der EU und, unabhängig vom Sitz des Betreibers, für den Einsatz von KI-Systemen, die in der EU genutzt werden.
3. Welche Hauptverpflichtungen werden für Betreiber von KI-Systemen festgelegt?
Betreiber müssen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen implementieren, menschliche Aufsicht sicherstellen, relevante und repräsentative Eingabedaten verwenden, Systeme überwachen und schwerwiegende Vorfälle melden. Die Anforderungen variieren je nach Risikostufe des KI-Systems.
4. Was passiert bei Verstößen gegen das KI-Gesetz?
Verstöße können hohe Geldstrafen nach sich ziehen, bis zu 35 Millionen Euro oder sieben Prozent des weltweiten Umsatzes für den Einsatz verbotener KI und bis zu 15 Millionen Euro oder drei Prozent des weltweiten Umsatzes für Verstöße gegen Betreiberpflichten.
5. Welche Rolle spielen KI-Systeme im HR-Bereich?
KI-Systeme finden vielfältige Anwendung im HR-Bereich, von der Rekrutierung bis zur Mitarbeiterbindung. Besonders im HR-Bereich eingesetzte Hochrisiko-KI-Systeme unterliegen strengen Vorschriften aufgrund ihres potenziellen Einflusses auf Karriereaussichten.
6. Wie müssen Arbeitgeber beim Einsatz von KI-Tools im Arbeitsverhältnis vorgehen?
Arbeitgeber müssen Mitarbeiter schulen und weiterbilden, um den Umgang mit KI-Tools zu beherrschen. Sie müssen auch das Arbeitsschutzgesetz und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz beachten, insbesondere im Hinblick auf den Einsatz von KI zur Bewerberauswahl.
7. Gibt es objektive KI?
Nein, eine vollständig objektive KI gibt es nicht. Die Qualität und die Repräsentativität der Trainingsdaten beeinflussen das Ergebnis, was historische Diskriminierungsmuster fortschreiben kann.
8. Wie ist die Rolle des Betriebsrats beim Einsatz von KI definiert?
Der Betriebsrat hat unter Umständen Mitbestimmungsrechte bei der Einführung von KI-Tools, insbesondere wenn sich dadurch wesentliche Änderungen in der Betriebsorganisation oder den Arbeitsmethoden ergeben. Hier kommt es auf die Details an.

