Banner Online Kompaktkurse für fundiertes Wissen zu neuesten Gesesetzesänderungen und Abrechnungskriterien
Free

Stier meint... : Abschreiben, was das Zeug hält – jetzt auch offiziell!

Mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt Nr. 161 vom 18.07.2025 ist klar: Das Sofortprogramm zur Investitionsförderung ist beschlossene Sache. Und es hat es in sich – für alle, die in Maschinen, Fahrzeuge oder Zukunft investieren wollen.

Lohnsteuerrecht
Lesezeit 1 Min.

Degressive Abschreibungen von 30 Prozent jährlich für bewegliche Wirtschaftsgüter (klassisch: Ausrüstungen) sind ab sofort möglich – für Investitionen zwischen dem 01.07.2025 und dem 31.12.2027. Das geht nicht nur schnell, das geht auch einfach – und zwar für alle Unternehmen, unabhängig von Branche oder Größe. Ein klarer Impuls mit Breitenwirkung.

Doch es wird noch besser: Wer ein betrieblich genutztes E-Auto anschafft, kann bereits im Jahr der Anschaffung 75 Prozent der Kosten abschreiben. Auch das gilt für Fahrzeuge, die zwischen dem 30.06.2025 und dem 31.12.2027 neu gekauft werden. Zudem ist die Preisgrenze für die steuerliche Förderung elektrischer Dienstwagen von bislang 70.000 auf 100.000 Euro für neu angeschaffte Fahrzeuge nach dem 30.06.2025 erhöht. Damit wird die Förderkulisse endlich realitätsnäher – und die E-Mobilität im Fuhrpark steuerlich attraktiver.

Fazit

Mein Fazit:

Selten war steuerliche Investitionsförderung so konkret, so großzügig und so gut getimt. Jetzt heißt es: Chancen erkennen – und nutzen. Denn wer heute plant, kann morgen gestalten.

Diesen Beitrag teilen: