Mutterschutz nach Fehlgeburt: Neue gesetzliche Regelung ab Juni 2025
Ab Juni 2025 gilt: Frauen erhalten nach einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche erstmals einen gesetzlichen Mutterschutz. Die neue Regelung schließt eine bisher bestehende Lücke im Mutterschutzgesetz.

Fehlgeburten sind für betroffene Frauen meist ein tiefgreifender Einschnitt – körperlich wie seelisch. Mit einer Reform des Mutterschutzgesetzes (MuSchG), die am 01.06.2025 in Kraft tritt, wird erstmals ein gesetzlicher Anspruch auf Mutterschutzfristen nach Fehlgeburten ab der 13. Schwangerschaftswoche geschaffen. Das neue Gesetz erkennt diese Fälle unabhängig vom Geburtsgewicht als Entbindung an. Für viele Experten ein längst überfälliger Schritt
Mutterschutzregelung bei Fehlgeburt:
Bisher hatten Frauen nach einer Fehlgeburt zwischen der 13. und 24. Schwangerschaftswoche keinen Anspruch auf Mutterschutz. Diese Lücke wird nun geschlossen.
Die neuen Schutzfristen staffeln sich je nach Schwangerschaftswoche:
- Ab der 13. Woche: 2 Wochen
- Ab der 17. Woche: 6 Wochen
- Ab der 20. Woche: 8 Wochen
Beschäftigungsverbot und Rückkehrrecht
In dieser Zeit gilt grundsätzlich ein Beschäftigungsverbot – es sei denn, die Frau erklärt ausdrücklich, früher zur Arbeit zurückkehren zu wollen. Diese Erklärung kann jederzeit widerrufen werden. Während der Schutzfrist besteht Anspruch auf Mutterschaftsgeld.
Arbeitsrechtlicher Schutz nach einer Fehlgeburt
Was Arbeitgeber jetzt beachten müssen
Die Gesetzesänderung bringt neue Pflichten für Unternehmen mit sich:
- Schutzzeiten gewähren: Je nach Schwangerschaftswoche müssen zwei bis acht Wochen Mutterschutz ermöglicht werden.
- Arbeitsbedingungen anpassen: Der Arbeitsplatz ist so zu gestalten, dass er der gesundheitlichen Situation betroffener Mitarbeiterinnen gerecht wird.
- Aufklärung sicherstellen: Arbeitgeber müssen betroffene Frauen über ihre neuen Rechte informieren.
- Nachweise und Leistungen organisieren: Der Nachweis über die Fehlgeburt darf verlangt werden, und alle gesetzlichen Leistungen sind korrekt umzusetzen.
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