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Gesundheitsmanagement (Teil 2) : Alkohol und Drogen – Gefahren und Prävention

Im ersten Teil der Serie haben wir Ihnen die Wirkungen und die Verbreitung der verschiedenen Drogen vorgestellt. In diesem Beitrag beschreiben wir die Gefahren und Präventionsmöglichkeiten. Im dritten und letzten Teil geben wir Ihnen Hinweise, wie ein Alkohol- oder Drogenmissbrauch erkannt werden kann und wie die Führungskräfte und Betriebe damit umgehen können.

Lesezeit 4 Min.
Ein konzeptionelles Bild einer menschlichen Kopfsilhouette, gefüllt mit einer Auswahl an Drogen, die die Auswirkungen des Drogenmissbrauchs auf die menschlichen Ressourcen darstellt.

Gefahren im Betrieb

Alkohol und Drogen haben unter anderem Auswirkungen auf das Beurteilungsvermögen und die Reaktionsgeschwindigkeit und können zur Selbstüberschätzung führen. Das gilt teilweise auch noch für erhebliche Zeiträume nach dem Konsum. Bei Alkohol ist die Spanne relativ gut berechenbar, da der Blutalkohol kontinuierlich abgebaut wird. Bei anderen Drogen sieht das schon anders aus. Teilweise lassen sich – verspätete – Reaktionen gar nicht vorhersagen (so kann es beispielsweise zu sogenannten Flashbacks kommen).

Der Grad der Gefährdung ist natürlich – je nach Tätigkeit – unterschiedlich hoch. Bei gefahrgeneigter Tätigkeit, etwa in der Produktion, bei der Bedienung von Maschinen oder dem Bewegen von Lasten, können schon kleine Unachtsamkeiten schlimme Folgen haben. Im Büro sind die Gefahren nicht ganz so groß, aber durchaus auch vorhanden.

Bleiben wir der Einfachheit halber beim Alkohol. Werden unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen Sicherheitseinrichtungen nicht genutzt (Selbstüberschätzung) oder Maschinen falsch bedient, so können dadurch ganze Produktionsanlagen beschädigt oder zerstört werden. Selbst wenn es nicht ganz so schlimm kommt, verschlechtert sich möglicherweise die Qualität der Produkte. Es können aber durch Unachtsamkeit oder verspätete Reaktion auch Kollegen verletzt oder – im schlimmsten Fall – getötet werden.

Ereignen sich Unfälle mit Personenschäden, muss in der Regel die Produktion bis zur Klärung der Ursache unterbrochen werden. Polizei, Berufsgenossenschaft und Arbeitsschutz ermitteln. Sollten Sicherheitseinrichtungen manipuliert worden sein, kann es zur Beschlagnahme und Stilllegung bis zu einer endgültigen Klärung kommen.

Gut für das Renommee eines Unternehmens ist es ohnehin nicht, wenn Unfälle passieren kommt. Gerade bei Verletzungen oder Todesfällen sollte die negative Außenwirkung durch Presseinformationen unbedingt beachtet werden. Das gilt in erster Linie bei Unfällen im Unternehmen. Nicht zu unterschätzen ist aber auch die Gefahr von Unfällen auf dem Weg zur und von der Arbeit. Hier stellt allerdings die Außenwirkung eher eine geringere Gefahr dar, weil ein solcher Unfall (im Straßenverkehr) in der Regel nicht mit dem Unternehmen in Verbindung gebracht wird – es sei denn, es handelt sich um ein Fahrzeug des Betriebs.

Schäden für das Renommee des Unternehmens können aber auch ohne einen Unfall eintreten. Gerade im Dienstleistungsbereich oder allgemein im Umgang mit Kunden werden Auffälligkeiten schnell bemerkt. Bereits das verschlechtert den Ruf des Unternehmens, darüber hinaus kommt es eventuell zu Fehlleistungen, bei denen den Kunden unvertretbare Konditionen zugebilligt werden, oder es werden Zusagen gemacht, die dann nicht eingehalten werden (können). Das fällt dann nicht nur auf den einzelnen Mitarbeiter zurück, sondern schädigt den Ruf des ganzen Unternehmens.

Die Kosten

Damit wären wir bei den möglichen finanziellen Auswirkungen für das Unternehmen. Nicht immer lassen sich diese ganz genau beziffern, etwa bei Imageverlusten, aber sie sollten nicht unterschätzt werden.

Prävention

Erster – und wahrscheinlich wichtigster – Schritt: absolutes Alkoholverbot im Unternehmen. Das schließt selbstverständlich auch die Büros der Verwaltung mit ein (und die Chefetage!).

Das Verbot muss jedem Mitarbeiter eindeutig und nachweisbar kommuniziert werden – eine Wiederholung kann zur Festigung des Grundsatzes beitragen. Das schützt zwar nicht vor „Nachwirkungen“ durch vorherigen Alkoholgenuss, aber auch das sollte thematisiert werden. Ein gesondertes Verbot für illegale Drogen lässt sich in eine entsprechende Regelung integrieren, notwendig ist das allerdings nicht, da Besitz und Konsum ja bereits gesetzlich verboten sind.

Das formale Verbot ist das eine – die Einsicht bei den Mitarbeitern ist das andere. Unabdingbar ist die Vorbildfunktion der Vorgesetzten und Führungskräfte. Die Sensibilisierung für das Thema sollte möglichst schon während der Ausbildung beginnen. Nur durch kontinuierliche Thematisierung kann eine Änderung der Unternehmenskultur erreicht werden.

Die Zeiten haben sich geändert

Noch vor dreißig Jahren war es völlig normal, dass Bauarbeiter oder andere Handwerker regelmäßig Alkohol bei der Arbeit konsumiert haben, meistens Bier, manchmal aber auch härtere Getränke. Der Qualität der Arbeit hat das nicht immer gutgetan – manche schief gemauerten Wände zeugen noch heute davon.

Auch in den Büros gehörte der tägliche Schluck nach der Mittagspause oder zum Feierabend absolut zum guten Ton. Auszubildende (in allen Branchen) wurden mehr als einmal zum Laden geschickt, um „Nachschub“ zu holen.

Das war durchaus an den Unfallzahlen, insbesondere im produzierenden Gewerbe, ablesbar. Es war zudem normal, in alkoholisiertem Zustand nach der Arbeit nach Hause zu fahren.

Hier hat glücklicherweise ein Umdenken eingesetzt. Nicht zuletzt die Berufsgenossenschaften haben dafür gesorgt, aber auch weniger Toleranz und härtere Strafen bei Alkoholfahrten (Fahrverbote). Heute wird Alkohol in den Unternehmen generell nicht mehr geduldet – von einzelnen besonderen feierlichen Anlässen einmal abgesehen.

Tipp

Materialien Ihrer Berufsgenossenschaft können Sie unterstützen. Von Informationsblättern bis hin zu Videos stehen Ihnen dort zahlreiche Medien zur Verfügung.

Jürgen Heidenreich

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